Montag, 22. April 2013

Der Energieausweis

Ich weiss, ich bin noch immer die Ostereier schuldig, aber sie kommen ganz bestimmt!

Trotzdem möchte ich vorher wieder ganz kurz auf ein weiteres Kleinod der österreichischen und auch europäischen Gesetzgebung eingehen: Den Energieausweis.

Brüssel hatte die nicht unrichtige Idee, dass es sinnvoll wäre den Energiebedarf der Union zu senken und dafür geeignete Maßnahmen zu treffen. Bei den geeigneten Maßnahmen, war die Sache dann aber schon zu Ende. Man ersann für Häuser und Wohnungen den Energieausweis. Die Idee dahinter ist, dass mit einer Übersicht, wie wir sie in den Elektromärkten an Kühlschränken, Waschmaschinen, etc. kleben gesehen haben, der Käufer oder Mieter auch bei einem Haus oder einer Wohnung über den Energiebedarf informiert werden soll. Man erkennt an dem Vergleich der Produkte auch die Sinnhaftigkeit des Unterfangens.

Der erste Umsetzungsversuch der entsprechenden EU-Richtlinie in österreichisches Recht brachte nicht den gewünschten Erfolg. Dadurch, dass man als Konsequenz für die Nicht-Vorlage eines Energieausweises die Auslegungsregel festschrieb, dass die für ein Gebäude aus dem Baujahr des Vertragsobjektes typische Energieeffizienz (Stand der Technik) als vereinbart gilt, wurde kaum die Vorlage eines Energieausweises verlangt, weil diese Regelung meist genau das ist, was die Parteien vereinbaren wollen. Ist der Bürger also nicht willig, braucht man die Staatsgewalt.

Das neue EAVG (Energieausweisvorlagegesetz) packt dafür die Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1450,--  aus. Damit die Information für den Konsumenten auch leicht zu verstehen ist, sind daher (neben der schönen angesprochenen Grafik) nun auch der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienzfaktor anzugeben. Wer im Internet ein bisserl recherchieren mag, findet gleich heraus wie praktisch und Konsumentennah diese Werte sind.

Auch bei den Ausnahmeregeln hat man sich natürlich wieder ausgezeichnet:

Ausnahmen
§ 5. Von der Informationspflicht nach § 3 sowie der Vorlage- und Aushändigungspflicht sind folgende Gebäudekategorien ausgenommen:
1. Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden,
2. im Verkaufsfall Gebäude, die auf Grund ihres schlechten Erhaltungszustands objektiv abbruchreif sind, sofern in einer allfälligen Anzeige nach § 3 das Gebäude als abbruchreif bezeichnet und im Kaufvertrag davon ausgegangen wird, dass der Käufer das Gebäude binnen dreier Jahre nach Vertragsabschluss abbrechen werde,
3. Gebäude, die ausschließlich für Gottesdienste und sonstige religiöse Zwecke genutzt werden,
4. provisorisch errichtete Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren,
5. Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, bei denen jeweils der überwiegende Anteil der für die Konditionierung des Innenraumklimas erforderlichen Energie durch die im Gebäude entstehende Abwärme aufgebracht wird,
6. Wohngebäude, die nach ihrer Art nur für die Benützung während eines begrenzten Zeitraums je Kalenderjahr bestimmt sind und deren voraussichtlicher Energiebedarf wegen dieser eingeschränkten Nutzungszeit unter einem Viertel des Energiebedarfs bei ganzjähriger Benützung liegt, und
7. frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern.
Wie man sieht gibt es zahlreiche sachliche Ausnahmen in §5 EAVG, auf persönliche Ausnahmen wurde jedoch in diesem an sich kurzen und übersichtlichen Gesetz vergessen. Dies führt daher spannenderweise dazu, dass ein Miteigentümer, der einem anderen Miteigentümer dessen Anteil abkauft einen Energieausweis vorgelegt bekommen muss obwohl er bereits Miteigentümer ist und daher die Energieeffizienz des Gebäudes kennen müsste  Auch ein Verzicht ist gemäß §8 EAVG nicht möglich. Dies ist vor allem bei der Trennung von Lebensgemeinschaften oder Ehescheidungen ein verzichtbarer Kostentreiber.

Sonntag, 7. April 2013

Schnüffeln oder nicht schnüffeln, das ist hier die Frage...

An sich wollte ich mich nach Ostern mit den Ostereiern, die uns der Gesetzgeber hinterlassen hat melden. Da sich aber ganz aktuell ein Paradebeispiel an politischer Wendehalsthematik zeigt, möchte ich dies doch den Ostergeschenken vorziehen. Ich werde das aber nachholen, versprochen...

Im Blickpunkt steht in meinem Beispiel unser allerliebste Finanzministerin, welche gleichzeitig unsere allerliebste Ex-Innenministerin ist. Problem ist, dass man wenn man das Resort wechselt, notwendigerweise auch seine Ansichten zu diversen Themen umdrehen muss. Als Innenministerin, war Maria Fekter für schonungslose Offenheit, wer braucht schon Geheimnisse, wer Datenschutz:




Aus diesen Artikeln erfährt man, dass Maria Fekter der Ansicht ist, dass Sicherheit der Privatsphäre und dem Datenschutz vorgeht. Ganz anders, seit sie Finanzministerin ist:


(Besonders gefällt mir der Schlusssatz, in dem sie von überbordenden Zugriff spricht, den sie als Innenministerin als ausgeschlossen angesehen hat)

ÖVP (Kein Schnüffelstaat, sofern es sich nicht um ihre Datenverbindungen handelt)

Neuwal analysiert hier ganz richtig, dass jemand, der VDS befürwortet und das Bankgeheimnis aufgrund des "Datenschutzes" verteidigt, bestenfalls als lächerlich zu bezeichnen ist.
Es ist erschütternd, für wie dement unsere demokratisch gewählten Vertreter ihr Wahlvolk halten, dass sie mit dem gleichen Argument die Online Ausspähung als richtig und die Abschaffung des Bankgeheimnis als falsch bezeichnen und das in einer Zeitspanne von nur wenigen Jahren...


Freitag, 29. März 2013

§ 907a ABGB

Der Gesetzgeber hat eine allgemein nicht unwesentliche Änderung des ABGB durchgeführt: Der §907a des ABGB wurde am 16.3.2013 neu eingeführt. Hier ist vor allem der Absatz 2 spannend:

§ 907a. (1) Eine Geldschuld ist am Wohnsitz oder an der Niederlassung des Gläubigers zu erfüllen, indem der Geldbetrag dort übergeben oder auf ein vom Gläubiger bekanntgegebenes Bankkonto überwiesen wird. Haben sich nach der Entstehung der Forderung der Wohnsitz oder die Niederlassung des Gläubigers oder dessen Bankverbindung geändert, so trägt der Gläubiger eine dadurch bewirkte Erhöhung der Gefahr und der Kosten für die Erfüllung.
(2) Wird eine Geldschuld durch Banküberweisung erfüllt, so hat der Schuldner den Überweisungsauftrag so rechtzeitig zu erteilen, dass der geschuldete Betrag bei Fälligkeit auf dem Konto des Gläubigers wertgestellt ist. Wenn der Fälligkeitstermin nicht schon im Vorhinein bestimmt ist, sondern die Fälligkeit erst durch Erbringung der Gegenleistung, Rechnungsstellung, Zahlungsaufforderung oder einen gleichartigen Umstand ausgelöst wird, hat der Schuldner den Überweisungsauftrag ohne unnötigen Aufschub nach Eintritt des für die Fälligkeit maßgeblichen Umstands zu erteilen. Der Schuldner trägt die Gefahr für die Verzögerung oder das Unterbleiben der Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers, soweit die Ursache dafür nicht beim Bankinstitut des Gläubigers liegt.

Bisher galten Geldschulden als qualifizierte Schickschulden, die zwar auf Gefahr und Kosten des Schuldners reisten, deren verspäteten Eingang am Konto aber der Gläubiger zu tragen hatte (wie bei Schickschulden allgemein üblich). In Umsetzung der Richtlinie der EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (2000/35/EG) wurde scheinbar nun die oben angeführte Bestimmung erlassen.
In Verbindung mit den §§42 und 43 des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) könnten sich daher für durch verspätete Wertstellung entstandene Zinsschäden ein Regressanspruch gegen die kontoführenden Banken ergeben. Das spannende daran, dass auch ein Regressanspruch gegen ein Institut entstehen könnte, bei dem man an sich gar nicht Kunde ist.
In diesem Sinne frohe Ostern und ich melde mich nach Ostern mit anderen Ostereiern, die uns der Gesetzgeber ins Nest gelegt hat, obwohl noch gar nicht Ostern war... 

Donnerstag, 30. August 2012

Ein RDP Client für alle...

Sollte ein RDP Client eine conditio sine qua non sein, so hat Microsoft leider schlechte Nachrichten für Apple User die die neueste OS X Version (Mountain Lion) verwenden wollen. Die neueste Version des RDP Clients verträgt sich nicht (insbesondere auf Windows 2000 Servern) mit Mountain Lion und auch dem Vorgänger Lion.

Für alle die nicht (wie ich) eine veraltete Microsoft RDP Version haben (2.0.0) und trotzdem nicht mit dem Betriebssystem von vor 2 Jahren arbeiten wollen gibts zum Glück in der Open Source Community was: http://cord.sourceforge.net/.

Dienstag, 7. August 2012

EIn interessanter Bericht über verbundene Accounts

How Apple and Amazon Security Flaws Led to My Epic Hacking | Gadget Lab | Wired.com

Dieser Artikel stimmt nachdenklich, insbesondere, da immer mehr Dienste in der Cloud liegen. Wie umfangreich der Schaden hinsichtlich heruntergeladener Medien aber vor allem selbst erstellter Fotos wäre ist kaum abschätzbar.

Dass gerade zwei so grosse Anbieter wie amazon und Apple gegenseitig ausnutzbare Angriffspunkte haben sollte die Branche aufrütteln...

Donnerstag, 5. Juli 2012

iOS 6, was bringt es

Sie ist vorbei, die erste WWDC nach dem Tod von Steve Jobs. Dies führte zu einer zwiegespaltenen Situation: Die eine Hälfte fürchtete den totalen Innovationsstillstand, die andere steigerte die Erwartungen ins Grenzenlose.
Hinsichtlich des iOS 6, welches neben den Retina-Display Laptops Hauptthema war, hat sich auch gezeigt, dass die Wahrheit, wie so oft, in der Mitte liegt. Es werden fehlende Standard-Funktionen für Handies nachgeliefert, wie zum Beispiel Anruf-Abweisung mit SMS und eine Anruffilter Funktion. Diese Filterfunktion kann (je nach Einstellung) durch penetrantes erneut Anrufen umgangen werden, was die Sinnhaftigkeit stark in Frage stellt. Aber wenn´s wer braucht.
Andererseits ist die "große" Neuerung der Wechsel auf eine Apple-eigene Karten Applikation, die neben einer Turn by Turn Navigation auch das 3D Rendering der Landkarte ermöglicht. Bilder dieses Renderings scheint es aber derzeit nur in gewissen Gebieten zu geben.
Ansonsten gibt es lediglich Verbesserungen von Safari, Face-Time, Siri und Facebook Integration in der Form, wie es sie derzeit für Twitter gibt. Allerdings zeigt sich da schon der Haupthaken des iOS Updates: Man verwendet das Update (allerdings eher stümperhaft) zum Pushen neuer Hardware. Das heißt, dass Facetime über 3G und Siri weiterhin dem iPhone 4S und dem bevorstehenden iPhone 5 (sollte es im Herbst kommen) vorbehalten bleibt, obwohl dies keine Frage der Hardware wäre. Video-Telefonie über W-LAN oder 3G ist gleich rechenintensiv und das Siri auch auf älterer Hardware läuft wissen Jailbreak-User genau. Und hier ergibt sich nun das eigentlich Stümperhafte an dieser Vorgehensweise: Ein reserviertes Feature für das iPhone 5 lässt sich in den Previews allerdings nicht erkennen.
Für die User älterer iPhones (3GS oder neuer) verbleibt neben der Facebook Integration nur die wieder zu kurz gegriffene Nachrüstung von Standardfeatures und die Verbesserungen von Safari (z.B. synchronisierte Tabs). Wer synchronisierte Tabs haben will, kann im Übrigen statt bis auf den Herbst und iOS6 zu warten gleich Google Chrome installieren. Das Ablehnen mit SMS ist wie gesagt etwas, was iPhone User bisher mit einer App lösen mussten (z.B: Busy Bee) und nun vom Betriebssystem übernommen wird. Was aber erneut fehlt, der schon zur WWDC 2011 monierte Schnellzugriff auf Bluetooth, WiFi und Dateneinstellungen, der auf den Smartphones anderer Hersteller besser gelöst ist als beim iPhone.
Eine interessante Applikation, die ebenfalls neu ist, ist die Passbook App, die Kundenkarten, Flugtickets und ähnliches Verwaltet und mit Daten aus dem Web abgleicht (Gate-Verschiebung oder Verspätung beim Abflug direkt beim Boarding Pass). So wie es aber in den Previews aussieht, handelt es sich aber um eine auf die USA zugeschnittene App, die in Europa wenig Sinn zu machen scheint.
Da das Update wahrscheinlich kostenlos ist, gibt es trotzdem eine klare Update Empfehlung. Dafür zu zahlen, sollte jeder User vorher genau prüfen.

And there is one last thing:
Bezüglich der iCloud ist zu sagen, dass ich grosse Hoffnungen in OSX Mountain Lion setze. Das Update des Betriebssystems der Macs soll die Synchronisation der iWork Files endlich auf Apple Standard bringen. Bisher kann man am Mac eleganter auf Google Drive zugreifen als auf die iCloud, was wirklich kein Ruhmesblatt für die Entwickler von Apple ist.

Sonntag, 1. April 2012

Weil es notwendig wird:

Nachdem die Regierungen der nördlichen Hemisphäre das Wort Demokratie zwar zur Rechtfertigung verschiedenster Vorgänge verwenden, aber in Wirklichkeit diese schon lange abgeschafft haben, möchte ich an diesem denkwürdigen Tag, an dem ein weiterer Schritt zum Totalitarismus vollzogen wurde ein Programm empfehlen:

GnuPG

gpg 4 Windows

GPG Tools

Damit wir nicht die Staatspolizei bei jedem Mail begrüßen müssen.